Newsletter 03 - Artikel


Gesetzicon Gesetzliche Auflagen – Hätten Sie’s gewusst?

 

Darf man Krane, Hebezeuge bzw. Lastaufnahmemittel verändern?

Bei wiederkehrenden Überprüfungen gem. § 8 AMVO treffen wir gelegentlich auf Hebezeuge oder Lastaufnahmemittel, die vom Betreiber verändert wurden. Hier finden Sie Informationen, was dabei besonders zu beachten ist.
(Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, hierzu ist dieses Thema viel zu umfangreich!)

Von Seiten des Gesetzes
Auf Grund der in Österreich herrschenden Rechtslage ist die Veränderung eines CE-zertifizierten Arbeitsmittels durch den Betreiber grundsätzlich möglich. Allerdings birgt es gewisse Haftungsrisken und es müssen spezielle Bestimmungen eingehalten werden.

Von Seiten der Hersteller
Die Hersteller schließen eine Veränderung der Produkte ohne deren Erlaubnis in der Regel aus Haftungsgründen aus.

Von Seiten der Gewerbebehörde
Der Betreiber wird bei einer wesentlichen Änderung im Sinne der Maschinensicherheitsverordnung (MSV) - d.h. bei neuen oder größeren Gefahren für den Verwender - auf Grund der Änderung zum Hersteller einer "neuen" Maschine! Daraus ergibt sich dann die Notwendigkeit einer Neuzertifizierung und Konformitätsbewertung gem. MSV. Dieser Bereich ist jedoch nicht Bestandteil einer Überprüfung gem. Arbeitsmittelverordnung (AMVO) und daher vom Betreiber gesondert zu beachten bzw. zu prüfen!

Zivilrechtliches Risiko
In zivilrechtlicher Hinsicht birgt eine Veränderung eines Arbeitsmittels unter Umständen erhebliche Gefahren für den, der diese Änderungen durchführt. In einem allfälligen Verfahren muss durch den Betreiber nachgewiesen werden, dass auch nach dem Umbau alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Wenn durch den Umbau ein Schadensereignis entsteht, könnten sonst umfangreiche Schadenersatzforderungen die Folge sein. (z.B. Regress der Behandlungskosten eines Arbeitsunfalls durch die AUVA, Schadenersatzklage der hierbei geschädigten Person).

Von Seiten des ArbeitnehmerInnenschutzes
Wenn das Hebezeug oder Lastaufnahmemittel in einem größeren Umfang als vom Hersteller vorgesehen verändert wird, gelten folgende gesetzlichen Regeln:

Besondere Prüfung
Gemäß AM-VO § 9 (1) - Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen - Punkt 6: wesentliche vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Arbeitsmittels nicht vorgesehene Änderungen.
Hierfür sind die gem. Verordnung befugten Prüfstellen heranzuziehen.

Gefahrenevaluierung
Gem. § 35 Abs.2 ASchG muss nach dem Umbau des Arbeitsmittels eine Gefahrenevaluierung durchgeführt werden. Das bedeutet die Ermittlung und Beurteilung der vom Arbeitsmittel ausgehenden Gefahren. Der Arbeitgeber muss gegen die ermittelten Gefahren geeignete Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer ergreifen. Die Evaluierung und die Schutz-Maßnahmen sind zu dokumentieren - und zwar im Sinne der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente laut § 5 ASchG.

Falls eine Neuzertifizierung - die auch eine Risikoanalyse beinhaltet - nach MSV durchgeführt werden muss, ersetzt diese dann die besondere Gefahrenanalyse nach § 35 AschG.

So schützen Sie sich:
Die einfachste, sinnvollste sowie kostengünstigste Lösung ist die Abstimmung mit dem Hersteller. Erfolgt der Umbau bzw. die Veränderung des Arbeitsmittels in Abstimmung und mit schriftlicher Bestätigung des Herstellers, bleibt die CE-Zertifizierung erhalten und Sie bestmöglich abgesichert!

Tipp:
Arbeitsmittelverordnung als PDF
Arbeitsmittelverordnung mit Erläuterungen im Internet

[ Zurück ]



Praxistpp-klein Der Hebetechnik Praxis-Tipp:



Wichtiger Hinweis zur Verwendung von Blechhebeklemmen aus aktuellem Anlass:

Ein oberflächenbeschichtetes Stahlteil wurde mittels einer Hebeklemme mit verzahnten Klemmbacken gehoben. Es kam zu einem Absturz der Last, da die Verzahnung der verwendeten Klemme durch die Oberflächenbeschichtung nicht tief genug in das zu hebende Material eindringen konnte und einem tödlichen Unfall, da sich Personen innerhalb des Gefahrenbereiches aufgehalten haben!

Wir empfehlen, Ihre Mitarbeiter die mit dem Anschlagen von Lasten mittels Hebeklemmen betraut werden, im Zuge der Unterweisungen auf diese Vorschriften und Risken besonders hinzuweisen. Es ist verboten, bei Lastaufnahmemittel die die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte ohne zusätzliche Sicherung halten, das Hebegut über Personen hinwegzuführen. Als Arbeitsunterlage für Ihre innerbetrieblichen Schulungen und Unterweisungen können Sie hierzu neben den Hersteller-Betriebsanleitungen zusätzlich auch auf unsere herstellerunabhängigen allgemeinen Benutzerhinweise zurückgreifen!

In diesem Fall finden Sie diese für Hebeklemmen auf den Seiten 119 -121 im aktuellen Hebetechnikkatalog 2004/2005

Ein Auszug daraus zu obigen Thema: Prüfung vor Arbeitsbeginn:

Es ist darauf zu achten, dass die Oberflächen des Bleches, wo die Klemme angeschlagen wird, möglichst trocken, fett-, farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei sind, so dass der Kontakt der Zähne zum Hebegut nicht behindert wird, bzw. Schutzbeläge die erforderliche Reibung erzeugen können.

Fest- und Klemmbacke oder deren Schutzbeläge auf Verschleiß und Mängel prüfen. Beide Klemmbacken müssen ein sauberes Profil besitzen und die Zähne dürfen nicht zu stark verschlissen sein, Schutzbeläge dürfen nicht verschmutzt, beschädigt, uneben oder zu stark abgenutzt sein...... (Herstellerangaben in der Betriebsanleitung beachten!)

Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden, solange sich Personen im Gefahrenbereich der Last befinden. Bei Klemmen die nicht Form- sondern Kraft- bzw. Reibschlüssig ohne zusätzliche Sicherung arbeiten, darf die Last keinesfalls über Personen hinweggeführt werden - siehe AMVO §18(6)!

[ Zurück ]



Kran Merill SAC - Häufiger Fehler in der Anwendung der Zwingen- Hebeklemme, die die Kraft automatisch anpasst!



merillgrossDie konvex gezahnte Gegennocke der Merrill SAC Klemme dreht auf einem Kugelgelenk, damit sich die Klemmkraft entsprechend der Hebelast verstärkt.
Der häufigste Fehler beim Gebrauch der SAC-Klemme ist das zu feste Anziehen der Spindel. Der Stab der Spindel wird oft noch mit Rohren verlängert und damit viel zu fest zugezogen. Die Klemmkraft wird durch zu kräftiges Zudrehen keineswegs erhöht, sondern führt zu einer vorzeitiger Abnutzung der Verzahnung und des Gelenks (siehe Abb.3) Aus diesem Grund darf die Spindel nur mit normaler Handkraft angezogen werden damit die Gegennocke eine sichere Verbindung zum Hebegut hat. Beim Anheben wird durch Ihre Formgebung und der exzentrischen Drehbewegung am Gelenk die erforderliche Klemmkraft erreicht - abhängig vom Gewicht der Last.

merill


Abb. 1

Durch Anziehen der Spindel mit normaler Handkraft wird die Gegennocke sicher am zu hebenden Gut ausgedrückt.



merill


Abb. 2

Beim Anheben wird durch die Formgebung und exzentrische Drehbewegung am Gelenk die erforderliche Klemmkraft gewährleistet - abhängig vom Gewicht der Last.



merill


Abb. 3

FALSCH!
Die Klemmkraft wird durch zu festes Anziehen der Spindel keineswegs erhöht! Denn die Gegennocke kann sich dadurch nicht mehr optimal an die Last anpassen. Das führt zu einer vorzeitigen Alterung der Verzahnung und des Gelenks.



Mehr Produkte zum Thema Heben, Ziehen und Zurren finden Sie in unserem aktuellen Katalog. Über 400 Seiten Hebetechnik warten auf Sie!

[ Zurück ]



Kran MaxX - Permanent Lasthebemagnete - neu im Lieferprogramm!



maxan

  • "Stator" und "Rotor" erzeugt aus einem Stahlblock
    - Rotor als einziges bewegliches Bauteil in Kugellagern drehpunktgelagert
    - daher robust und wartungsarm
  • Einleitung des Magnetflusses ausschließlich in den Polbereich
    - daher kein Restmagnetismus
  • Sicherheitsfaktor 1:3
  • Große Leistung trotz geringen Aussenmaßen und minimalem Eigengewicht
  • Einfache und effiziente Transporthilfe sowohl für Flach- als auch Rundmaterialmaxxinovativ
  • Besonders hohe Lebensdauer
  • Hohe Tragfähigkeit auch bei Luftspalt
  • Einsetzbar von -20°C bis +100°C
  • Einfachste Handhabung durch leichte EIN/AUS-Schaltung


Daten und Fakten: Baureihe MaxX TG speziell für dünne Bleche und dünnwandige Rohre geeignet!

 

 

maxx_tabelle


maxxtg_tabelle


flach


rund


Kundenservice

Kundenservice

Sie haben Fragen, benötigen Informationsmaterial, Sie wünschen ein Angebot oder Sie wollen eine Bestellung aufgeben?

Rufen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Oder

senden!

Kontakt


Columbus McKinnon Hebetechnik GmbH
Wiener Straße 132a
A-2511 Pfaffstätten
Tel.: +43/2252/221 33 - 0
Fax: +43/2252/221 33 - 22
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutz

Cookie EinstellungenDatenschutzerklärung