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Info Gesetzliche Auflagen - Hätten Sie´s gewusst?

Haftungsproblematik im Hinblick auf billige Importprodukte!

Viele Einkäufer sind darauf aus, möglichst preiswert Produkte anzuschaffen. Mindere Qualität von billiger Importware kann allerdings häufig böse Überraschungen bringen und damit beim Käufer zur Einsicht führen:„Wer billig kauft, kauft teuer!“ Gerade im Bereich der Metall- und Maschinentechnik lohnt es sich nicht nur bezüglich der Qualität der angebotenen Produkte einen spezialisierten Fachhändler aufzusuchen. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Haftungsbestimmungen im Produkthaftungsgesetz gibt es wesentliche praktische Unterschiede zwischen Fachhändlern und Händlern, die billige Importware anbieten, die den Weg zum Fachhandel nahe legen.

Die Basis des heutigen Produkthaftungsrechts bildet die Richtlinie der EU 85/374/EG. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde im Jahre 1988 das Produkthaftungsgesetz (PHG) erlassen. Es regelt, neben dem allgemeinen Schadenersatzrecht, die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für sein Erzeugnis.

Haftpflichtige Personen sind der Hersteller und der Importeur. Das Gesetz spricht in beiden Fällen von einem „in Verkehr bringen“. Auch der Händler kann in letzter Konsequenz zum Ersatz herangezogen werden, wenn Hersteller und/oder Importeur von diesem nicht genannt werden können. Gehaftet wird im Wesentlichen für Personenschäden, aber auch für Sachschäden mit gewissen Ausnahmen.

Gerade im Bereich der Hebetechnik bestehen nicht zu unterschätzende Gefahren. Billig hergestellte Teile leiden oftmals an einem Qualitätsmangel, der im Falle eines gerissenen Windenseils oder Ähnlichem tragische Folgen haben kann, was zu sehr hohen Schadenersatzforderungen der Geschädigten gegen den Händler führen kann.

Dafür niemanden haftbar machen zu können, weil der Händler nicht oder nur unzureichend versichert war bringt das Fass dann wohl zum Überlaufen. Ein Regress an Hersteller, die im Zuge der Globalisierung auf der ganzen Welt verteilt und manchmal nicht greifbar sind, ist in der Regel schwer bis unmöglich. Das Gesetz selbst verpflichtet nämlich nicht dazu eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sondern stellt es dem Unternehmer frei, in welcher Art und Weise er Vorsorge trifft. Der schnelle Gewinn steht hier oft im Vordergrund, weshalb manche Händler meist die nach dem Produkthaftungsgesetz entsprechende Deckungsvorsorge nicht oder nur in sehr geringem Umfang treffen.

Kunden sollten sich daher speziell im Bereich der Hebetechnik auf spezialisierte Fachhändler verlassen, die nicht nur qualitativ hochwertige Produkte anbieten, sondern im Fall des Falles auch für etwaige Schäden haften können bzw. für eine ausreichende und umfassende Versicherung gesorgt haben. Es empfiehlt sich daher, sich beim Händler nach seiner Art und Höhe der Versicherung in einem Produkthaftungsfall zu erkundigen.

Mag. Nikolaus Vasak

Rechtsanwalt und eingetragener Mediator

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Textil Einweg-Hebebänder

Gefahr bei mehrmaliger Benutzung

Textile Anschlagmittel wie (Mehrweg)-Hebebänder nach EN 1492-1 und (Mehrweg)-Rundschlingen nach EN 1492-2 aus Chemiefaser werden immer häufiger für den Transport von Gütern aller Art eingesetzt. Mit ihrem geringen Eigengewicht, der einfachen Handhabung beim Anschlagen und den geringen Anschaffungskosten haben textile Anschlagmittel einige Vorteile gegenüber Anschlagketten oder Anschlagseilen.

Deren Nachteile, wie die Anfälligkeit für Schnitte, Einrisse, oder Abrieb, sollten jedoch je nach Anwendung genau geprüft werden und ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen wie Kanten- oder Abriebschutz verwendet werden.

Neben den bereits erwähnten textilen Anschlagmitteln nach EN 1492, gibt es auch sogenannte Einweg-Hebebänder am Markt.

Diese Einweg-Hebebänder werden für den einmaligen Transport vom Hersteller zum Endverbraucher hergestellt und sind am Ende der Transportkette zu entsorgen.

In Deutschland werden diese Einweg-Hebebänder nach der DIN 60005 hergestellt und sind an einem orangefarbenen Kennzeichnungs-Etikett erkennbar. Da es noch keine harmonisierte, europäische Norm gibt, können aber auch Einweg-Hebebänder mit ganz unterschiedlichen Kennzeichnungen und unterschiedlich färbigen Kennzeichnungs-Etiketten im Umlauf sein. Meist wird jedoch am Etikett oder am Band selbst ein Aufdruck mit den Worten „Einweg-Hebeband“, „Don’t use twice“, „Ne pas reutiliser“ angedruckt.

Einweghebeband

Einweghebeband ungenormt

Die Unterscheidung eines Einweg-Hebebandes zu einem Mehrweg-Hebeband, kann wenn oben genannte Aufdrucke jedoch fehlen, für den Anwender häufig schwierig sein. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass Einweg-Hebebänder am Ende Transportkette nicht entsorgt werden und weiter in Verwendung bleiben.

Kennzeichnung

Detail-Aufnahme des Kennzeichnungsetiketts Einweg-Hebeband ungenormt Kennzeichnungsetikett genormt nach DIN 60005

Warum ist die Wiederverwendung von Einweg-Hebebändern so gefährlich?

Einweg-Hebebänder sind meist sehr viel dünner als normale Mehrweg-Hebebänder, was die Anfälligkeit für Schnitte und Abrieb erheblich erhöht. Mehrweg-Hebebänder haben eine Mindestbruchkraft des siebenfachen der Tragfähigkeit, Einweg-Hebebänder nach DIN 60005 müssen nur eine Mindestbruchkraft des fünffachen der Tragfähigkeit aufweisen.

Werden Einweg-Hebebänder nach dem Ende der Transportkette nicht entsorgt, sondern weiter verwendet, steigt das Risiko eines gefährlichen Lastabsturzes auf Grund der erwähnten höheren Anfälligkeit für Schnitte, Abrieb und des geringeren Sicherheitsfaktors.

Was ist zu tun?

Offensichtliche Einweg-Hebebänder sind nach dem Ende der Transportkette unbedingt zu entsorgen und keinesfalls wieder zu verwenden. Sind textile Anschlagmittel im Umlauf, aus deren Kennzeichnung nicht eindeutig hervor geht, ob es sich um ein Einweg- oder Mehrweghebeband handelt, nehmen Sie das betreffende Anschlagmittel außer Betrieb, und lassen Sie es durch einen Sachkundigen überprüfen.

Wir beraten Sie gerne!

Kennzeichnung von Mehrweg-Hebebändern und Mehrweg-Rundschlingen

Als Hilfestellung zur leichteren Erkennung von Mehrweg-Hebebändern achten Sie auf folgende Kennzeichnungen die am Etikett angeben sein müssen:

 

1. Tragfähigkeit bei Anschlagart „direkt“
2. Meistens werden auch Traglasten weitere Anschlagarten zusätzlich angegeben
3. Hersteller
4. Werkstoff des Gurtbandes
5. Farbe des Etiketts
6. Nennlänge in Meter
7. Nummer der europäischen Norm und des zutreffenden Teils
8. CE-Konformitätszeichen
9. Rückverfolgbarkeitscode (z.B. Seriennummer, Chargennummer,...)
10. Farbe des Bandes oder der Rundschlingenhülle

 

Mehrweg-Rundschlinge

 

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Hebezeuge Elektrokettenzug Yale VEGO

CPV

NEU: CPVF 2-8 und CPVF 5-4 gleiche Leistungsfähigkeit bei minimalen Abmessungen

Yale ist es gelungen die beliebten Modelle CPVF2-8 und CPVF5-4 wesentlich kompakter zu gestalten als bisher und das bei gleichbleibender Leistungsfähigkeit. Die Grundfläche der neuen Geräte entspricht in etwa einem A4 Blatt!

Selbstverständlich können die neuen Modelle mit allen bisher gewohnten Optionen geliefert werden:

  • Traghaken
  • Roll oder E-Fahrwerk.
  • Kettenspeicher
  • Funkfernsteuerung
  • Niro Kette
  • Stromzuführung mittels Schleppkabel oder Stromschiene
  • Gleichlauf für den Betrieb mit mehreren Geräten

 

Preise Preise



































































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