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Gesetzliche Auflagen – Hätten Sie’s gewusst?
Wer haftet bei unsachgemäßer wiederkehrender Prüfung ihrer
Krane, Hebezeuge und Lastaufnamemittel? von Mag. Nikolaus Vasak
Damit Unfälle und Schäden durch Maschinen möglichst vermieden werden, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Arbeitsmittel, die von Arbeitnehmern in den Betrieben benützt werden, entsprechenden Prüfungen unterzogen werden müssen. Eine derartige Prüfung hat durch fachkundige Personen zu erfolgen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, bleibt es aber dem Unternehmer überlassen, ob er mit der Prüfung ein externes Unternehmen bzw. einen externen Fachmann beauftragt oder aber damit fachkundige Betriebsangehörige betraut.
Die Kostenersparnis durch Beauftragung betriebsinterner Prüfer kann jedoch im Ernstfall teuer zu stehen kommen. Es kommt immer wieder vor, dass nach einem Unfall gerichtliche Sachverständige zum Ergebnis gelangen, dass der Unfall durch eine „sorgfältigere“ Prüfung vermieden hätte werden können. Einer derartigen Sachverständigenmeinung kann in der Praxis oft wenig entgegen gehalten werden. Die Haftungsfolgen für die befassten Personen sind in einem derartigen Fall jedoch unterschiedlich, je nachdem ob die Prüfung von betriebsinternen Personen durchgeführt wurde oder durch ein extern beauftragtes Unternehmen.
1) Die Haftung des Unternehmers (Arbeitgebers):
Der Unternehmer ist zunächst dafür verantwortlich, dass er auch entsprechend fachkundige betriebsinterne Personen mit der Prüfung beauftragt und sich von deren Eignung entsprechend überzeugt. Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass die betriebsintern beauftragte Person gar nicht über die nötige Fachkenntnis verfügt hat, so liegt bereits darin ein Verschulden des Unternehmers, für das er nach schadenersatzrechtlichen Regelungen verantwortlich gemacht werden kann. Darüber hinaus wird dem Unternehmer aber auch das Verhalten der von ihm eingesetzten Mitarbeiter zugerechnet. Das bedeutet, dass ein Fehler eines betriebsinternen Prüfers vom Gesetz her so behandelt wird, als ob der Unternehmer selbst den Fehler begangen hätte (sogenannte Erfüllungsgehilfenhaftung). Das Unternehmen trifft somit eine doppelte Sorgfaltspflicht.
2) Die Haftung der mit der Prüfung betrauten betriebsinternen Person:
Aber auch die mit der Prüfung beauftragte betriebsinterne Person haftet für Fehler oder Versäumnisse, denn wer – vereinfacht ausgedrückt – durch Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, haftet für die Wiedergutmachung. Selbst wenn im Regelfall auf Grund der Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes der zivilrechtliche Schaden durch den Dienstnehmer selbst meist nur im eingeschränkten Umfang zu ersetzen sein wird, bleibt selbstverständlich auch die Gefahr einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit bestehen, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden kommen, da eine strafbare Handlung begeht, wer durch Unachtsamkeit die Verletzung einer Person zu verantworten hat.
Daher besteht ein erhebliches Risikopotential, wenn betriebsinterne Personen mit der Prüfung der Arbeitsmittel betraut werden. Dem gegenüber ist eine Haftung des Unternehmens oder im Unternehmen beschäftigter Personen nahezu auszuschließen, wenn mit der Prüfung ein externes Unternehmen beauftragt wird. Mehr als ein entsprechend fachkundiges Unternehmen zu beauftragen kann man ja letztlich nicht tun. Im Regelfall werden dadurch alle Sorgfaltspflichten erfüllt. Die Haftung für allfällige Schäden aber auch eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit trifft in diesem Fall das beauftragte Unternehmen.
Mag. Nikolaus Vasak
Rechtsanwalt und eingetragener Mediator
Der Hebetechnik Praxis-Tipp:
Hebezeugkette ist nicht gleich Anschlagkette!
Anschlagketten sind vielseitig einsetzbar und eignen sich auch hervorragend zum Schlingen (würgen). Hebezeugketten sind hingegen für solche Einsatzfälle ungeeignet!
Gerade im Montage- und Anlagenbau kämpft man oft um jeden Zentimeter mehr Hubhöhe.Daher wird häufig die Last direkt mit der Kette des Hebezeuges umschlungen.
Diese Arbeitsweise ist aber gefährlich und lt. Bedienungsanleitung aller Hebezeughersteller verboten. Der Grund hierfür liegt in der unterschiedlichen Produktion der Ketten. Anders als eine Anschlagkette, muss eine Hebezeugkette auf Grund der Bewegung über das Kettenrad verschleißfester ausgeführt sein. Dies kann nur durch eine höhere Oberflächenhärte der Kette erreicht werden, welche jedoch zu einem spröderen Verhalten führt. Wird nun mit dieser Hebezeugkette geschlungen, treten starke Belastungen quer zum Kettenglied auf, die zu Verformungen oder sogar zum Bruch des Kettengliedes führen können. Zusätzlich tritt oft auch noch eine Kantenbelastung an der Kette auf, zum Beispiel beim Schlingen von I-Trägern.
Folgendes Bild zeigt Beschädigungen an der Hebezeugkette nach einer solchen Belastung:
Folgende Grafiken zeigen die Unterschiedlichen Eigenschaften von Anschlag- und Hebezeugketten. So auch die unterschiedliche Oberflächenhärte: (Zum Vergrößern auf die Grafik klicken)
Hydraulische Hebewerkzeuge
Aus hochwertigem Chrom-Molybdänstahl
Yale Hydraulik Werkzeuge sind für den professionellen Einsatz konstruiert. Ein Werkzeug kann immer nur so gut wie das Grundmaterial sein, deshalb sind Gehäuse und Kolben der Yale Hydraulikzylinder aus hochwertigem Chrom-Molybdänstahl gefertigt und vergütet.
Diese einzigartige Qualität des Grundmaterials verleiht den Yale Hydraulikzylindern eine deutlich höhere Festigkeit im „elastischen Bereich“, woraus eine wesentlich längere Lebensdauer resultiert, besonders bei manchmal nicht zu vermeidender exzentrischer Belastung des Kolbens (Schräglast).
- Doppelte Bronzeführung
Die Praxis zeigt, dass alle Hydraulikzylinder im Werkstattbereich mehr oder weniger exzentrisch belastet werden. Yale Hydraulikzylinder verfügen über eine doppelte Bronzeführung der Kolbenstange, welche bei Seitenbelastung optimale Gleiteigenschaften zwischen Kolben und Gehäuse bietet. - Hartverchromte Kolbenstange
Guten Schutz gegen mechanische Beschädigung und Korrosion bietet die hartverchromte Kolbenstange; gleichzeitig sorgt sie für gute Gleiteigenschaften in Verbindung mit dem oberen Bronzelager im Stoppring. - Metrische Befestigungsgewinde und Normteile
erleichtern den Einbau und die Befestigung der Hydraulikzylinder in Vorrichtungen und Hilfskonstruktionen. Durch Anlehnung an die metrische Normreihe werden Servicearbeiten und Ersatzteilbeschaffung erheblich erleichtert. - Vollbelastbarer Hubanschlag
Bei allen Yale Hydraulikzylindern dient der Stoppring als Hubbegrenzung, ausgelegt für volle Belastung bzw. maximalen Betriebsdruck. - Betriebsfertige Lieferung
Yale Hydraulikzylinder werden betriebsfertig geliefert, einschließlich Kupplungsmuffen, gehärtetem Stahldruckstück und Befestigungsgewinden; größere Zylinder sind mit einem Tragegriff bzw. Transportösen ausgestattet.
Betriebsdruck 700 bar
Ölanschlussgewinde 3/8 NPT
Unser 700 bar Hydraulik-Programm.
Weitere Informationen und Modelle finden sie in unseren Hebetechnikkatalog oder auf unserer Homepage.
Großer Hebetechnik-Lagerabverkauf
Für genaue Preise fragen sie unsere Fachberater.
Aktion gültig nur für Abverkaufsware solange der Vorrat reicht.
Eine Liste der Abverkaufsartikel mit Stückzahlen können sie hier im PDF-Format herunterladen.