Neue Abnahmepflichten!
Viele Krananlagen und Hebezeuge, die früher abnahmepflichtig waren, müssen seit Erscheinen der Arbeitsmittelverordnung einer Abnahmeprüfung gem. §7 nicht mehr unterzogen werden. Jedoch müssen sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor Verwendung gem. §10 AMVO überprüft werden.
Um diese Anordnung verständlicher und transparenter zu machen, finden Sie nachstehend einige Hintergrundinformationen:
In den Erläuterungen zur Arbeitsmittelverordnung findet sich beispielsweise folgender Hinweis:
Abnahmeprüfung § 7
Durch die Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 95/63/EG ist vor allem bei den Abnahmeprüfungen eine Änderung eingetreten, die im Zusammenhang mit den Inverkehrbringervorschriften (v. a. der MSV) bewirkt, dass nur für jene Arbeitsmittel eine Abnahmeprüfung verlangt werden kann, bei denen die Sicherheit von der Montage oder dem Einbau am Einsatzort abhängt (Beispiele: Turmdrehkräne, Brückenkräne in Werkshallen, Tore, automatische Türen, Fahrzeughebebühnen und Rolltreppen).
Das bedeutet: Für eine gebrauchsfertige Maschine wie beispielsweise einen einsatzfertigen Kran (Mobilkran, zerlegbarer Portalkran, etc.), darf gemäß EU-Richtlinien keine weitere länderspezifische (Produkt-) Prüfung verlangt werden. Durch die Ausstellung einer CE-Konformitätsbescheinigung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt den europäischen Vorschriften und damit einem einwandfreien sicherheitstechnischen Zustand entspricht.
Das bedeutet: Einsatzfertige Kräne und Hebezeuge dürfen durch die mitgelieferte Bescheinigung und das Anbringen des CE Zeichens ohne weitere (Produkt-) Prüfung EU-weit verwendet werden.
Müssen Kräne beziehungsweise kraftbetriebene Hebezeuge vor Verwendung nicht lediglich zusammengebaut werden (wie beispielsweise ein zerlegbarer, mobiler Portalkran), sondern wird auch eine Montage
durchgeführt, (Befestigung des Krans oder Hebezeuges an Gebäudeteilen, Aufbau eines Krans auf einem LKW, etc.) ist die Durchführung dieser Montagearbeiten nicht durch die Herstellerbescheinigung abgedeckt, da der Erzeuger die ordnungsgemäße Durchführung einer Montage (die er oft nicht selbst durchführt) nicht bereits vorab bestätigen kann. Für die Beurteilung ist hier nach wie vor eine Abnahmeprüfung gem. §7 AMVO durchzuführen.
Jedoch müssen Kräne, kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden, Zuggeräte, Arbeitsmittel zum Heben von Personen beziehungsweise Arbeitskörben etc. nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort einer Prüfung gem. §10 AMVO unterzogen werden.
Bei dieser Prüfung muss vor der erstmaligen Verwendung am Einsatzort der ordnungsgemäße Zusammenbau und die sichere Aufstellung von einer fachkundigen Person überprüft werden. (Ausnahme siehe §10(4): Kräne mit Arbeitskörben auf Baustellen - ausgenommen Mobilkräne - müssen von Ziviltechnikern, Prüfanstalten beziehungsweise technischen Büros geprüft werden)
Der Hebetechnik Praxis-Tipp:
Rechtzeitig vorsorgen mit den „Wintercheck-Tipps“ für Ihre Hebezeuge, Lastaufnahme- und Anschlagmittel!
So wie Ihr Auto zu Beginn der kalten Jahreszeit „wintertauglich“ gemacht werden sollte, können Sie auch Ihre Hebezeuge, Lastaufnahme- und Anschlagmittel auf den Winter vorbereiten. Denn auch diese haben bei Kälteeinbruch ihre „Problemzonen“. Zwar spielen bei Hebevorgängen im Freien weniger die niedrigen Temperaturen eine Rolle - vielmehr setzen ihnen die Luftfeuchtigkeit und der Wechsel von Frost und Tauwetter zu.
Damit es im Frühjahr zu keinen unangenehmen Überraschungen in punkto möglichen teuren Reparaturen oder Instandsetzungskosten kommt, finden Sie hier unsere praktischen Wintercheck-Tipps:
Tragfähigkeit 1,5 - 10 t
DIN Stahlwinden werden zum Abstützen, zum Unterbauen gehobener Lasten und für Montagearbeiten verwendet. Kurz und gut: sie eignen sich zum Heben von Lasten aller Art. Das Einsatzgebiet umfasst Wartung und Reparatur, Schiffbau, den Bausektor, sowie Landwirtschaft. Die Last wird entweder auf der Klaue oder dem Kopf der Stahlwinde aufgenommen. Zum Heben wird das Gehäuse durch den Einsatz der Handkurbel an der Zahnstange einfach und bequem nach oben bewegt. Das robuste Stahlblechgehäuse garantiert eine lange Lebensdauer der DIN Stahlwinde, selbst im Dauereinsatz.
Auch in Sachen Bedienerfreundlichkeit hat die Stahlwinde einiges zu bieten:

Hebetechnik GMBH
Wiener Straße 132a
A-2511 Pfaffstätten
Tel.: 02252/221 33 - 0
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Servicestützpunkt West
Gewerbestraße 10
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