Anschlagpunkte | Ringschrauben
Für das sichere Anschlagen verschiedenster Lasten ist es oft erforderlich entsprechende Anschlagpunkte vorzusehen. Hierzu eignen sich geprüfte Anschlagpunkte und Ringschrauben zum Einschrauben, Aufschrauben, oder Aufschweißen. Unser großes Sortiment umfasst nicht drehbare, drehbare, kugelgelagerte und unter Last drehbare Anschlagpunkte mit verschiedensten Gewindegrößen und Tragfähigkeiten von 100 – 40.000kg (weitere auf Anfrage).
Hochfest, geprüft, Tragfähigkeit 0,4 - 24 t
Verwendbar als Hebeösen für Maschinenteile. Diese Ringschrauben und Ringmuttern sind auch für den Mehrstrangbetrieb geeignet.
Hochfest, geprüft, Tragfähigkeit 0,4 - 12 t
Verwendbar als Hebeösen für Maschinenteile. Diese neuen Ringschrauben sind auch für den Mehrstrangbetrieb geeignet.
werkzeuglose Montage und Demontage, Tragfähigkeit 0,3 - 30 t
Dieser Anschlagpunkt wurde auf Grundlagen neuester Standards für die werkzeuglose Befestigung entwickelt, konstruiert und hergestellt - einfach mit der Hand festziehen und in Belastungsrichtung ausrichten.
Rostfreie Ausführung, Tragfähigkeit 0,5 - 2,0 t
Als rostbeständige Variante gibt es zum Anschlagpunkt PLGW nun auch den PLGWI.
kugelgelagert - auch unter Last drehbar, Tragfähigkeit 1 - 15 t
Die neue Generation der Anschlagwirbel mit einer Erhöhung der Tragfähigkeit um mind. 25% unter Beibehaltung der bekannten Funktionsmaße des TAWGK. Leichte Montage und Demontage durch geschmiedeten Sechskant am Wirbelkörper.
kugelgelagert - auch unter Last drehbar, Tragfähigkeit 1,4 - 15 t
Alle Vorteile des Anschlagwirbels Theipa Point werden hier ebenfalls berücksichtigt
Tragfähigkeit 0,5 - 15 t
Sehr geringe Bauhöhe,360° drehbar (nicht unter Last!), 90° Schwenkbereich des Aufnahmegliedes, Lieferung inkl. Befestigungsschraube, 4 fache Sicherheit gegen Bruch in alle Belastungsrichtungen.
kugelgelagert - auch unter Last drehbar, Tragfähigkeit 5 - 32,5 t
Erhöhung der Tragfähigkeit um 25 % unter Beibehaltung der bekannten Funktionsmaße des TAWSK.
für Kantenbefestigung, Tragfähigkeit 3,15 - 8 t
Alle Vorteile des Anschlagwirbels Theipa Point werden hier ebenfalls berücksichtigt
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Einschränkungen und Sicherheitshinweise gelten für die Nutzung von Anschlagpunkten?
- Temperatur: Die produktbezogenen Temperatureinschränkungen des Herstellers müssen beachtet werden. Insbesondere bei kugelgelagerten Anschlagpunkten kann es zu bleibenden Tragfähigkeitsabminderungen
kommen, die dann für die restliche Benutzungsdauer des Anschlagpunktes gelten! - Stoßbelastung: Die angegebenen Tragfähigkeiten setzen eine stoßfreie Belastung des Anschlagpunkts voraus. Leichte Stöße, z.B. durch Heben und Senken, bzw. Verfahren der Last am Kran, sind erlaubt. Starke Stöße, wie
z.B. durch Hineinfallen der Last, sind unzulässig! - Kantenbelastung: Beschädigungen der Anschlagpunkte durch Kantenbelastungen sind auszuschließen. Dies muss bereits bei der Anbringung berücksichtigt werden.
- Gefährdende Bedingungen: Die angegebenen Tragfähigkeiten gehen davon aus, dass keine besonders gefährdenden Bedingungen vorliegen. Umstände wie z.B. das Heben von Personen, besonders gefährlichen Lasten wie z.B. flüssige
Metalle, ätzende Stoffe, kerntechnisches Material etc. müssen durch einen Sachkundigen beurteilt und die Tragfähigkeiten entsprechend herabgesetzt bzw. besondere Vorkehrungen für diese Hebevorgänge getroffen werden. - Chemikalien: Anschlagpunkte dürfen keinen Säuren oder deren Dämpfen ausgesetzt werden. Es sollte beachtet werden, dass bestimmte Produktionsprozesse Säuren bzw. deren Dämpfe freisetzen.
Worauf sollte bei der Verwendung und Montage von Anschlagpunkten geachtet werden?
- Die Lage des Anschlagpunktes muss so beschaffen sein, dass die Last die zu erwartende Krafteinleitung aufnehmen kann (2,5 fache Sicherheit gegen bleibende Verformung
und 4 fache Sicherheit gegen Bruch). - Die gesamte Auflagefläche eines Anschlagpunktes muss plan aufliegen und eine Gewindebohrung muss daher im rechten Winkel zur Auflagefläche stehen.
- Die Anschlagpunkte sind so anzubringen, dass sie leicht und ohne Behinderung zum An- und Aushängen des Anschlagmittels erreicht werden können. Sie dürfen
durch andere Konstruktionsteile nicht behindert werden. - Ein Umlenken oder Anlegen an scharfe Bauteile ist nicht zulässig.
- Anschlagpunkte sind so anzubringen, dass keine Gefahrenstellen (Quetschstellen, Scherstellen ...) entstehen, die den Anschläger gefährden. Sie dürfen den Transport durch
Hervorstehen nicht behindern. - Anzahl und Anordnung der Anschlagpunkte müssen so gewählt werden, dass die Last beim Transport ihre Lage nicht unvorhergesehen ändert.
- Bei Verwendung mehrstängiger Anschlagmittel, ist bei der Dimensionierung der Anschlagpunkte besonders auf die Schwerpunktlage, die Anzahl der tatsächlich tragenden
Anschlagpunkte und die erhöhten Zugkräfte durch auftretende Neigungswinkel zu achten! - Das Aufnahmeglied muss im Lasthaken genügend Platz haben und frei beweglich sein.
- Vor dem Anschlagen das Aufnahmeglied in die richtige Lage bringen
- Generell dürfen bei Anschlagpunkten Schrauben und Muttern (z.B. bei Durchgangsbohrungen) nur in der vom Hersteller vorgegebenen Güteklasse und Qualität eingesetzt werden!
- In Sacklochbohrungen müssen die Gewindelängen mindestens das 1,1 fache der Einschraublänge haben, damit die Auflagefläche des Anschlagpunktes sicher an der Last aufliegt. Die empfohlenen Mindestschraubenlängen betragen:
- In Stahl 1 x d
- In Guss 1,25 x d (bei Gussfestigkeiten < 200MPa 1,5 x d)
- In Aluminium 2 x d
- In Aluminium-Magnesiumlegierungen 2,5 x d
Welche Überprüfungen sind für Anschlagpunkte vorgeschrieben?
- Anschlagpunkte müssen gemäß AMVO §8 (13) mindestens einmal jährlich durch einen fachkundigen Prüfer einer wiederkehrenden Überprüfung unterzogen werden.
- Anschlagpunkte, die häufig voll belastet werden oder Hitze bzw. chemischen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen in kürzeren Abständen überprüft werden.
- Vor der Prüfung sind die Anschlagpunkte zu reinigen. Das Reinigungsverfahren darf keine chemischen Schädigungen (z.B. keine Säure-Versprödung), keine unzulässigen Temperaturbelastungen durch Abbrennen hervorrufen oder Risse möglicherweise verdecken bzw. zu viel Material abtragen (Sandstrahlen). Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!
- Auch nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Lastabsturz, Kollision, Hitze, etc.), die schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit des Lastaufnahmemittels haben können, sind diese gemäß AMVO § 9 (1) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
- Über die erfolgten Prüfungen sind laufende Aufzeichnungen zu führen.